Um den Zivildienst im Ausland machen zu können, sind eigentlich nur einige wenige Schritte
notwendig. Bitte schau dir zuerst das Infoblatt des Bundesamtes für den Zivildienst an; es enthält viele wichtige Informationen!
Der wichtigste Schritt ist:
Infos zu diesem Schritt findest du zu Genüge an anderen Stellen im Netz, etwa im Google Verzeichnis oder über andere Suchmaschinen.
Wichtig ist nur: vor deiner Musterung kannst du noch nicht verweigern und vor deiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kannst du noch nichts verbindliches mit einer Trägerorganisation oder Dienststelle vereinbaren. Du kannst dich aber bereits bei den Organisationen erkundigen, bevor du gemustert bist - das würde ich auch raten, da dir das schon mal einen Vorsprung auf die Stelle bringt. Aber vor deiner Musterung kannst du noch keine Verträge mit den Organisationen abschließen: es könnte sich ja bei der Musterung herausstellen, dass du untauglich bist, deine Verweigerung könnte schiefgehen usw.
Falls du älter als 16½ Jahre bist und den ganzen Vorgang etwas beschleunigen willst, kannst du bei deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt ein vorgezogene Musterung beantragen unter Hinweis auf deinen geplanten Auslandsdienst. Das sollte dir Planungssicherheit und einen kleinen Vorsprung auf "gute" Stellen geben.
Nach Musterung und Verweigerung kannst du dich dann an den nächsten Schritt machen:
Mittlerweile gibt es mehr als eine Möglichkeit, einen freiwilligen Auslandsdienst zu leisten und sich diesen Dienst als Zivildienstersatz anrechnen zu lassen. Bis August 2002 war ein solcher Dienst nur als "Anderer Dienst im Ausland" (ADiA) möglich. Seitdem ist es auch möglich, den Zivildienst durch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwillige Ökologisches Jahr (FÖJ) zu ersetzen. Dieser Dienst kann sowohl in Deutschland als auch im Ausland abgeleistet werden.
Die Unterschiede zwischen dem ADiA und dem FSJ/FÖJ sind gering und eher im Detail zu finden. FSJ und FÖJ sind stärker gesetzlich reglementiert, was sich in der Sozialversicherungspflicht des Freiwilligen und einem allgemein höheren Taschengeld niederschlägt, aber auch die Kosten und den Aufwand für die Trägerorganisation erhöht.
Der ADiA ist mit einer Dauer von 11 Monaten in der Regel einen Monat kürzer als das FSJ/FÖJ. Allerdings zählen für die Dienstzeit des FSJ/FÖJ bereits die Vor- und Nachbereitungssemniare, die beim ADiA noch dazukommen, so dass der tatsächliche Unterschied im Bereich weniger Tage liegt. Einen umfangreichen Vergleich der Dienstarten findet sich auf den Seiten von RausVonZuhaus.de.
Es empfiehlt sich, bei der Dienstart flexibel zu sein; nicht alle Organisationen bieten alle Möglichkeiten an.
Für die Suche nach einer Dienststelle im Ausland ist die Liste der Trägerorganisationen für den jeweiligen Dienst notwendig und nützlich. Die Liste für den ADiA ist beim Bundesamt für den Zivildienst online verfügbar. Auf Papier bekommst du sie, indem du an das BAZD in 50964 Köln schreibt und die Liste der Trägerorganisationen für den Anderen Dienst im Ausland gem. § 14b ZDG anforderst. Auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du die Liste der Organisationen, die Dienststellen für das FSJ/FÖJ im Ausland anbieten.
Die Trägerorganisation ist wichtig, weil du jemanden brauchst, der dich ins Ausland entsendet und die Verpflichtungen gegenüber dem Gesetz erfüllt. Ohne eine Trägerorganisation ist eine Anerkennung deines Dienstes als Zivildienstersatz nicht möglich.
Sobald du die Liste hast, suchst du dir die Organisationen aus, die deinen Vorstellungen entsprechen, und erkundigst
dich per Mail, Telefon oder Post (bitte mit frankiertem Rückumschlag) nach Dienststellen im Ausland. Wenn du deine Traumstelle (oder etwas, was dem
nahekommt...) gefunden und die Trägerorganisation von dir überzeugt hast, kannst Du eine Vertrag mit der Trägerorganisation unterzeichnen, in dem dann alles weitere geregelt wird. Deinem Dienst im Ausland steht nun nichts mehr im Weg.
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